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Krankenkassen

Die Kursgebühren für den Yoga-Unterricht werden von allen Krankenkassen bezuschusst, die sich nach §20 SGB V am Programm der Primärprävention beteiligen.

Jede Krankenkasse hat dabei eigene Bestimmungen. In der Regel werden einmal jährlich etwa 80-100% der Gebühren für drei Monate Yoga erstattet. Dafür muss eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80%) am Kurs nachgewiesen werden.

Folgende Krankenkassen beteiligen sich zum Beispiel an den Kosten der Kursgebühren:

  • alle BKK Kassen
  • BARMER (Barmer Ersatzkassen)
  • AOK
  • GEK
  • DAK (Deutsche Angestellten-Krankenkasse)
  • KKH (Kaufmännische Krankenkasse)
  • HMK (Hamburg Münchener Krankenkasse)
  • HEK (Hanseatische Krankenkasse)
  • hkk (Handelskrankenkasse)
  • IKK Thüringen

Für genaue Informationen bzw. Rückfragen zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir geben Ihnen sehr gern Auskunft.

 

 

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