Krankenkassen
Die Kursgebühren für den Yoga-Unterricht werden von allen Krankenkassen bezuschusst, die sich nach §20 SGB V am Programm der Primärprävention beteiligen.
Jede Krankenkasse hat dabei eigene Bestimmungen. In der Regel werden einmal jährlich etwa 80-100% der Gebühren für drei Monate Yoga erstattet. Dafür muss eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80%) am Kurs nachgewiesen werden.
Folgende Krankenkassen beteiligen sich zum Beispiel an den Kosten der Kursgebühren:
- alle BKK Kassen
- BARMER (Barmer Ersatzkassen)
- AOK
- GEK
- DAK (Deutsche Angestellten-Krankenkasse)
- KKH (Kaufmännische Krankenkasse)
- HMK (Hamburg Münchener Krankenkasse)
- HEK (Hanseatische Krankenkasse)
- hkk (Handelskrankenkasse)
- IKK Thüringen
Für genaue Informationen bzw. Rückfragen zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir geben Ihnen sehr gern Auskunft.
